Azubis arbeiten lediglich 60% in den ersten paar Lehrjahren in denen sie 2 von 5 Arbeitstagen in die Schule gehen (3/5 Tagen= 60%). Warum sollte ein Arbeitgeber jemanden in Vollzeit bezahlen der einen Großteil der Zeit nicht da ist?
Rechtlich halt eben nicht. Und die gleiche Arbeitstätigkeit sollte es eigentlich auch nicht sein. Es gibt einen Lehrplan der von Schule und Betrieb gleichermaßen erfüllt werden muss.
Wenn Auszubildende die gleiche Arbeitstätigkeit, wie Festangestellte durchführen, dann muss dass doch als Arbeit gelten
Azubis arbeiten lediglich 60% in den ersten paar Lehrjahren in denen sie 2 von 5 Arbeitstagen in die Schule gehen (3/5 Tagen= 60%). Warum sollte ein Arbeitgeber jemanden in Vollzeit bezahlen der einen Großteil der Zeit nicht da ist?
Rechtlich halt eben nicht. Und die gleiche Arbeitstätigkeit sollte es eigentlich auch nicht sein. Es gibt einen Lehrplan der von Schule und Betrieb gleichermaßen erfüllt werden muss.