• letmesleep@feddit.de
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    1 year ago

    Da fühlt man sich als Bürger direkt sicherer, da werden die richtig bösen Buben aus dem Verkehr gezogen.

    Ehrlich gesagt fühle ich mich wegen sowas in der Tat sicherer. Ich möchte nicht, dass Beamte straflos Daten weitergeben können. Klar, wenn sich das so ausweitet wie die “Pimmel”-Geschichte in Hamburg wäre das ein Skandal. Aber bisher sieht das nach einer ganz normalen Reaktion aus. Da irgendjemand eine Akte angelegt und der Lehrer wird wahrscheinlich ohne ernsthaft Konsequenzen davonkommen. Vermutlich irgendwas zwischen Strafbefehl und gar nichts.

    Oder willst du eine politische Staatanwaltschaft, die sich nur gegen dir nicht genehme Menschen richtet?

    • Beemo Dinosaurierfuß@feddit.de
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      1 year ago

      Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Kritiker des Vizeministerpräsidenten, weil er über eine Sachlage gesprochen hat, die zu keinem Zeitpunkt der Geheimhaltung unterlag und du wirfst mir vor, dass ich für politisch motivierte Strafverfolgung bin, weil ich das anprangere?

      Bin ich im falschen Film oder was?

      • letmesleep@feddit.de
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        1 year ago

        zu keinem Zeitpunkt der Geheimhaltung unterlag

        Vermutlich eben schon. Für Beamte gibt es wirklich sehr strenge Regeln bezüglich dem, was sie über ihre Arbeit erzählen dürften. Die Straftat - oder zumindest die Übertretung des Gesetzes - passiert da sehr schnell.

        (1) 1Die Lehrkraft hat, auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses, über die ihr bei ihrer dienstlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. 2Dies gilt nicht für Mitteilungen im dienstlichen Verkehr oder über Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. 3Spannungen und Gegensätze innerhalb der Schule erfordern vertrauliche Behandlung.

        https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV288393-14

        (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als […] Amtsträger [Beamte sind alle Amtsträger] […] Einem Geheimnis im Sinne des Satzes 1 stehen Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse eines anderen gleich, die für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfaßt worden sind

        https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html

        https://www.iurastudent.de/definition/geheimnis