• Chrispy@feddit.de
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    8 months ago

    Ich stecke nicht wirklich in der Materie, aber haben die Kommunen überhaupt Befugnis für solch eine auf jeden Fall wünschenswert Änderung? Es gab doch in der Vergangenheit bereits Streit wegen Tempo 30 in den Städten und nicht erlaubten “Modellansätzen”.

    Und die FDP bzw. unser Verkehrsminister wollen sicherlich auch noch mit-reden/streiten.

    • catboss@feddit.de
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      8 months ago

      Ja, indem Bereiche zu sog. verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen erklärt werden.

      Du hast insoweit Recht, dass die StVO Bundesrecht ist, aber die meisten Entscheidungen über die Zuordnung i.S.d. StVO sind unmittelbar an Entscheidungen der Kommunen geknüpft. Es gibt keine Bundesbehörde, die für alle Kommunen Deutschlands alle straßenverkehrsrechtlichen Entscheidungen trifft.

      Wenn dich die Materie der verkehrsberuhigten Bereiche interessiert, auf folgender Website wird das relativ breit erklärt: https://www.stvo2go.de/verkehrsberuhigter-bereich-voraussetzungen/

      Ob alles am Ende rechtens ist und StVO-Konform ist, das kann ich dir nicht sagen. Aber wir werden es wahrscheinlich rausfinden, sobald jemand dagegen klagt und das gerichtlich geprüft wird. Aber in der Mehrheit der Fälle wissen Kommunen was sie machen dürfen.

      • Chrispy@feddit.de
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        8 months ago

        Vielen Dank für deine ausführliche Antwort! Ich werde mich da nachher mal mit einer Tasse Kaffee einlesen. :D