Also ich habe jetzt eine Wohnung ohne Anmeldung fuer fast 22 Tagen fuer 200 euro + 100 euro Kaution gemietet.

Ich habe ein bisschen Angst, dass er mein Kaution nicht zurueckgeben wuerde.

Was kann ich machen, falls er es nicht zurueckgibst? Wenn es sei denn, dass ich vorher etwas machen wird, um die Kaution zu bekommen, was soll ich genau machen?

danke.

  • Gieselbrecht@feddit.de
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    5
    ·
    5 months ago

    Achtung, keine Rechtsberatung:

    Soweit ich weiß, kann der Vermieter erstmal (für ½ Jahr soweit ich weiß) auch etwas einbehalten um eine Sicherheit für eventuelle Nebenkostennachzahlungen zu haben (wenn ihr das in diesem kurz laufenden Vertrag überhaupt vereinbart habt).

    Falls keine Ansprüche des Vermieters an dich mehr zu erwarten sind, würde ich ein Einschreiben schicken, dass du die Kaution bis zu einem bestimmten Datum (mit ausreichend Zeit bis dahin) forderst.

    Wenn bis dahin nichts passiert, kannst du beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen, der dann vom Gericht zugestellt wird.

    Widerspricht der Vermieter dem Mahnbescheid, musst du Klage erheben (spätestens dann brauchst du wohl juristische Beratung).

    Wenn der Vermieter nicht widerspricht, hast du einen rechtskräftigen Titel und kannst eine:n Gerichtsvollzieher:in beauftragen, z.B. das Konto zu pfänden, um dein Geld zu bekommen.

    Alle Kosten, die dir nach dem ersten Brief entstehen, kannst du dann als Nebenkosten vom Vermieter einfordern.

    • Don_alForno@feddit.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      7
      ·
      5 months ago

      “Ohne Anmeldung” heißt doch “ich darf hier eigentlich nicht (unter-)vermieten und darum darf das keiner wissen”. Also bezweifle ich mal stark, dass es einen schriftlichen Vertrag gibt.

      Wird die Meldepflicht durch den Vermieter aber nicht, nicht rechtzeitig oder fehlerhaft erfüllt, können Mieter ihrerseits ihre Meldepflicht nicht nachkommen und müssen dies beim Einwohnermeldeamt anzeigen. Wegen Verstoß gegen die Meldepflicht droht dem Vermieter dann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.

      Quelle

      Der Hinweis darauf könnte vielleicht helfen, die 100€ zurück zu bekommen.