• KISSmyOS@feddit.de
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    10 months ago

    Profitipp: Wenn du den Mitarbeiter bei seiner weiteren Jobsuche richtig derb ficken willst, lass die Grußformel am Ende “…bedauern sein Ausscheiden und wünschen auf seinem weiteren Weg alles Gute…” weg.

    Das kommuniziert, dass du das Ausscheiden nicht bedauerst und ihm auch nichts Gutes wünschst. Aber da es rechtlich nicht Teil des Zeugnisses ist, sondern ein freiwilliger Zusatz, kann er die Grußformel nicht aufgrund der Wohlwollenspflicht einklagen. (https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-227-11/)

    Evtl. lesen Personaler da auch noch raus, dass er bereits ein besseres Zeugnis eingeklagt hat, und du ihm trotzdem kein gutes schreiben wolltest.

    • dee_dirk@feddit.deOP
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      10 months ago

      Profitipp: Wenn du den Mitarbeiter bei seiner weiteren Jobsuche richtig derb ficken willst, lass die Grußformel am Ende “…bedauern sein Ausscheiden und wünschen auf seinem weiteren Weg alles Gute…” einfach komplett weg.

      Ich bin ja viel, aber kein A*loch. Natürlich bekommen hier alle ein qualifiziertes Zeugnis mit allen erforderlichen Bestandteilen.