Vor einem Jahr hätte ich mir nicht mal vorstellen können jeden Tag zur Arbeit zu radeln. Obwohl es nur eine Strecke von 1,5 km war. Mittlerweile habe ich mir vorgenommen wenigstens die 25km zur Arbeit hin zu radeln und kann ja auf dem Rückweg in den Zug steigen.
Und dafür habe ich mir heute ein Rennrad zugelegt dass ich auf der Jungfernfahrt von Leipzig nach Halle direkt einweihen. Bis auf viel Gegenwind und leichten Orientierungsproblemen lief das auch ganz.
Als ich dann auf dem letzten Teil meiner Strecke in Halle auf der Straße gefahren bin fingen die Autofahrer an mich trotz Gegenverkehr ohne jeglichen Sicherheitsabstand zu überholen. Da mir das gar nicht geheuer war, fuhr ich auf der Mitte des Fahrstreifens weiter um weitere solcher Manöver zu verhindern, man kennts.
Kurz darauf überholte mich ein SUV. Die Frau auf dem Beifahrersitz sah mich grimmig an und forderte mich dazu auf am Rand zu fahren, was ich ihr nur “Ganz sicher nicht!” entgegnete.
Tja was soll ich sagen, ich bin jetzt Teil der Gang. Ich bin einer von diesen Radfahrern die denken sie könnten sich wie ein normaler Verkehrsteilnehmer verhalten.
Über solche Radfahrer hab ich mich selber früher noch aufgeregt, aber man wird ja wohl noch seine Meinung sagen ändern dürfen.
Anbei noch ein Bild von meinen neuen Geschoss.
Ich gehe auf die 40 zu, hab mit 16 meinen Mopedschein gemacht.
In meiner ersten Stunde auf der Straße bin ich intuitiv ganz rechts gefahren… Weißt schon, kleiner, langsamer Verkehrsteilnehmer. Das Funkgerät ging schneller an als ich “125 Kubikcentimeter” sagen konnte. “Fahr in der Mitte, Junge! Gerade auf der kleinen Karre willst du ernstgenommen werden!”
Also nein, war noch nie wirklich so, dass man rechts fahren sollte. Es sei denn man hat mit nem Autohirn geredet.
Das Rechtsfahrgebot existiert nicht nur, es steht sogar direkt in §2 der StVO: “Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.”
ja, allerdings muss man hier auch die MINDESTABSTÄNDE beachten - und ein Radfahrer soll rund 50 Zentimeter zum Fahrbahnrand einhalten, was beim Fahrrad am rechten Handgriff aus gemessen würde.
Gilt EIGENTLICH für alle Fahrzeuge, so weit dies technisch möglich ist. Bei LKW auf einer relativ schmalen Straße ist das natürlich nicht möglich, da diese ja selbst schon ziemlich breit sind…