Das stimmt auch, freie Weichware darf natürlich kommerziell vertrieben werden. Aber die nullte Freiheit ist, dass eine solche Anwendung zu jedem Zweck eingesetzt werden darf. Es darf also kein Unterschied gemacht werden zwischen privatem und kommerziellem Einsatz, letzterer darf also nicht ausgeschlossen werden, das meinte ich.
Den Quellcode darf man übrigens genauso verkaufen wie die kompilierten Programme. Aber es gibt in der GPL ein paar Einschränkungen bezüglich des Preises den man verlangen darf, wenn man Kunden erst nur die Binärdatei ausgehändigt hat und die dann im Anschluss ihr Recht auf die Soße einfordern.
Das stimmt auch, freie Weichware darf natürlich kommerziell vertrieben werden. Aber die nullte Freiheit ist, dass eine solche Anwendung zu jedem Zweck eingesetzt werden darf. Es darf also kein Unterschied gemacht werden zwischen privatem und kommerziellem Einsatz, letzterer darf also nicht ausgeschlossen werden, das meinte ich.
Den Quellcode darf man übrigens genauso verkaufen wie die kompilierten Programme. Aber es gibt in der GPL ein paar Einschränkungen bezüglich des Preises den man verlangen darf, wenn man Kunden erst nur die Binärdatei ausgehändigt hat und die dann im Anschluss ihr Recht auf die Soße einfordern.