Das CanG hängt erheblich davon ab, wie es umgesetzt und angepasst wird (insbesondere z.B. die Frage nach den Grenzwerten und wie sie überhaupt geprüft werden sollen für den Straßenverkehr). Gerade für Gelegenheitskonsumenten hat das Gesetz in der aktuellen Ausgestaltung eher fragwürdigen Nutzen, so eine Clubmitgliedschaft wird recht teuer sein und wenn jeder Gelegenheitsnutzer beitreten würde, wären die mit ihren maximal 500 Mitgliedern sofort voll - und ob dann einfach mehr davon gegründet werden dürfen, ist gerade in Bayern eher fragwürdig.
Das CanG hängt erheblich davon ab, wie es umgesetzt und angepasst wird (insbesondere z.B. die Frage nach den Grenzwerten und wie sie überhaupt geprüft werden sollen für den Straßenverkehr). Gerade für Gelegenheitskonsumenten hat das Gesetz in der aktuellen Ausgestaltung eher fragwürdigen Nutzen, so eine Clubmitgliedschaft wird recht teuer sein und wenn jeder Gelegenheitsnutzer beitreten würde, wären die mit ihren maximal 500 Mitgliedern sofort voll - und ob dann einfach mehr davon gegründet werden dürfen, ist gerade in Bayern eher fragwürdig.