Danke für die Recherche und das Teilen :)
Danke für die Recherche und das Teilen :)
Guck doch mal die Beförderungsbedingungen des HVV an und berichte uns.
Pedelecs und auch E-Rollstühle verfügen bereits über Sicherheitsstandards [, die die Mitnahme weniger gefährlich und damit vertretbar machen,] und sind deshalb nicht von dem Verbot betroffen. Auch nicht betroffen sind die Elektromobile (Elektroscooter), die häufig von mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden. Alle diese Fahrzeugarten verfügen über die erforderlichen Sicherheitsstandards.
Ich beneide Dich um Deine einfache Sicht auf die Welt.
Und nein, ich bin mit mir und meiner Kenntnis der StVO im Reinen, egal welches meiner unterschiedlichen Fortbewegungsmittel ich gerade benutze.
Ich würde einen Schritt weitergehen und sagen, dass die Benutzungspflichten von Radwegen generell eher unbekannt sind. Weiterhin würde ich mich so weit aus dem Fenster legen zu sagen, dass die Autofahrenden eher mehr Ahnung von der StVO haben als Fahrradfahrende.
Die Begriffe, die der HVV hier verwendet, sind tatsächlich verwirrend.
Das Ding vom Piktogramm würde ich als E-Scooter bezeichnen. Der HVV bezeichnet die ebenfalls als E-Scooter. Für Dich wohl entweder E-Scooter oder Elektrotretroller.
Als Elektroscooter (ausgeschrieben!) bezeichnet der HVV dann größere Elektromobile, in denen man sitzen kann, die gerne von mobilitätseingeschränkten Personen benutzt werden, die nicht mehr so weite Strecken laufen können, aber noch nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Das, was Du hier glaube ich als Seniorenmobil bezeichnest.