tryptaminev 🇵🇸 🇺🇦 🇪🇺

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Cake day: June 13th, 2023

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  • Wenn wir annehmen, dass es in jedem Leben einen besten Moment gibt, dann kann man das über jeden Moment sagen.

    Und nach drei Tagen zugekokstem und weggesoffenem Festivalbesuch eine Woche Krankenhausaufenthalt zu haben, und ne Woche später festzustellen, dass man sich Genitalherpes eingefangen hat, ist vielleicht auch nicht so der Lebenshöhepunkt, dem man alle anderen unterordnen möchte. Auch dann nicht, wenn während der drei Tage der Dopaminspiegel am höchsten jemals war.





  • Doppeldenk:

    Doppeldenk (engl. doublethink; in älteren Übersetzungen: Zwiedenken) ist ein Neusprech-Begriff aus dem dystopischen Roman 1984 von George Orwell und beschreibt eine Art widersprüchlichen Denkens, von dem gesagt wird, dass zu seinem Verständnis Doppeldenk selbst die Voraussetzung bilde. Durch dieses propagierte Denken, bei dem zwei widersprüchliche oder sich gegenseitig ausschließende Überzeugungen aufrechtzuerhalten und beide zu akzeptieren sind, setzt die herrschende Kaste die Gesetze der Logik außer Kraft. Dadurch wird das Denken der Parteimitglieder schwammig und in Zweideutigkeit gehalten, wodurch schnelle Kurswechsel des Regimes auf eigentümliche Weise sofort akzeptiert werden können, auch wenn es sich dabei um das genaue Gegenteil der zuvor noch „gültigen Wahrheit“ handelt, etwa bei abrupten Wechseln der Feindbilder oder der politischen Losungen.

    Das schließt mit ein: Absichtlich Lügen zu erzählen und aufrichtig an sie zu glauben; jede beliebige Tatsache zu vergessen, die unbequem geworden ist, und dann, falls es wieder nötig ist, sie aus der Vergessenheit zurückzuholen; so lange wie nötig die Existenz einer objektiven Realität zu leugnen und gleichzeitig die Realität zu akzeptieren, die man verleugnet.

    Sie wissen was sie tun, und sie wissen auch warum sie es tun. Es ist Teil einer autoritären Herrschaftsstrategie.




  • Kontext ist, dass ein gläubiger Muslim in Europa zu Beginn des Ramadans als dem gesegneten Monat im Islam eine Geste gemacht hat, die Ausdruck seines Glaubensbekenntnis ist.

    Dieses Glaubensbekenntnis wird leider auch von Fanatikern und Terroristen missbraucht. So ist z.B. auch der Schriftzug auf der IS Flagge das muslimische Glaubensbekenntnis Schahada. Deswegen besteht aber doch keine Ambivalenz für jeden Einzelnen der fast zwei Milliarden Muslime auf der Welt, die dieses Bekenntnis in jedem Gebet sprechen.

    Sonst müsstest du jeden, der Weihnachten, Ostern, Pfingsten, Himmelfahrt oder Heilige Drei Könige feiert, als Menschen mit problematishcer Ambivalenz brandmarken.


  • We don’t need industrial farming to feed the world. We need industrial farming to provide excess amounts of meat and dairy products and sustain an abhorrent food waste.

    In western countries half to two thirds of farmland are used for animal feed. by reducing our meat overconsumption by half, which would still far exceed what is considered a healthy diet, we could make 25% of farmland available for feeding humans. 30-40% of food in the US is wasted. About 10% of food in the EU is wasted. So if the US would reduce its food waste to European standards that would make another 20-30% of farmland available.

    So simply by cutting down overconsumption and food waste, we could increase the available farmland by 50% and accept 2/3s of current yields per hectar in the US w.o. any reduction in available food. When looking at farmers who switched from industrial to more sustainable farming, they achieve the same and sometimes increasing yields, as the crucial natural ability is restored with a healthier soil and more biodiversity, protecting against all sorts of pests and allowing for pollination.

    Industrial farming is a death sentence to the world, as it destroys the very foundation of farming. An intact soil and an intact ecosystem to allow the plants to grow.





  • Von dem Artikel, der verlinkt ist, und den du anscheinend immer noch nicht gelesen hast:

    Daher kennen auch nur die Verfahrensbeteiligten die ganze Wahrheit. Das ist auch gut so, denn das schützt vor allem die Nebenklägerin, die sich an fast nichts mehr aus der Tatnacht erinnert. Sie soll besonders nicht durch neue Informationen, die an die Öffentlichkeit gelangen, retraumatisiert werden. In der kurzen öffentlichen Urteilsverkündung habe ich daher – wie auch in diesem Interview – viele Details, die auch das Verhalten der Nebenklägerin betrafen und die sehr entscheidend für die Rechtsfolge waren, weggelassen.

    Es gab keine brutale Gruppenvergewaltigung, die sich diejenigen, die etwa auf der Plattform X kommentierten, wohl vorstellten. Es gab kein Geschehen, bei dem neun junge Männer über ein junges Mädchen »hergefallen« sind. Es gab keine körperliche Gewalt und auch keine Bedrohung. Und auch kein Zerren der Nebenklägerin in ein Gebüsch.

    Die war gar nicht nötig, da die Nebenklägerin mit den jeweiligen Gruppen der Angeklagten mitgegangen ist. Sie hat diese sogar zum Teil von sich aus angesprochen. Aber die Angeklagten haben den psychisch und körperlich erheblich eingeschränkten Zustand der Nebenklägerin in der Tatnacht für ihre sexuellen Handlungen ausgenutzt. Ein solches Verhalten wäre noch bis November 2016 in Deutschland nicht strafbar gewesen, alle wären freigesprochen worden. Deswegen ist es auch so verantwortungslos und hetzerisch, was in der »Bild«-Zeitung kolportiert wurde: »Neun Barbaren fallen über ein junges Mädchen her. Mit ihrer Gewaltorgie zerstören die Vergewaltiger die Seele des Kindes«. Das ist bewusstes Streuen von Fake News. Es überschreitet eine Grenze und bringt die Allgemeinheit gegen die Justiz auf.

    Beim ersten Tatkomplex hat die Nebenklägerin noch ansatzweise deutlich machen können, dass sie die sexuellen Handlungen nicht wollte. Unter anderem deswegen haben die vier am ersten Tatkomplex beteiligten Angeklagten die härtesten Strafen erhalten. Aber Gewalt oder Drohung haben auch sie nicht angewandt. Bei den folgenden drei Tatkomplexen konnten wir nicht mehr feststellen, ob man erkennen konnte, dass die sexuellen Handlungen gegen den Willen der Nebenklägerin erfolgten. Einer der Angeklagten – das war auch der, der ausdrücklich wollte, dass die Verhandlung öffentlich stattfand –, war mit der Nebenklägerin bei den sexuellen Handlungen allein. Beide hatten sich, bevor sie ins Gebüsch gingen, geküsst. Dieser Angeklagte hat die niedrigste Jugendstrafe erhalten.

    Der Begriff »Vergewaltigung« im Rechtssinne heißt zunächst einmal nur, dass die sexuelle Handlung mit dem Eindringen in den Körper verbunden sein muss. Das kann jede Körperöffnung eines Menschen sein, auch der Mund. Und das Eindringen muss nicht mit einem Geschlechtsorgan geschehen. Sogar wenn das Gegenüber aktiv mitwirkt an den sexuellen Handlungen, dabei aber in seiner Willensbildungs- und/oder Äußerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt ist, kann inzwischen eine Straftat und möglicherweise eine Vergewaltigung vorliegen, wenn die sexuelle Handlung mit einem wie auch immer gearteten Eindringen in den Körper verbunden war.

    Genau. Bis zuletzt hat die Verteidigung vorgetragen, dass die Angeklagten nicht erkennen konnten, in welchem Zustand sich die Nebenklägerin befand. Sie seien davon ausgegangen, dass die Nebenklägerin mit den sexuellen Handlungen einverstanden gewesen sei. Deswegen haben sechs Angeklagte Revision gegen das Urteil eingelegt. Kritiker des neuen Sexualstrafrechts haben im Vorfeld gesagt, dass man solche Beweisfragen in einer gerichtlichen Verhandlung gar nicht klären könne. Man müsse zugunsten der Angeklagten immer unterstellen, dass sie im Zweifel den erheblich eingeschränkten Zustand des Opfers nicht hinreichend bemerkt hätten. Unser Urteil zeigt jedoch, dass das nicht stimmt. Daher ist es ein echter Erfolg im Sinne des neuen Sexualstrafrechts. Ich wünschte, dass die Presse diese wichtige Botschaft unseres Urteils der Öffentlichkeit mehr vermittelt hätte.

    Das ist das letzte mal, dass ich darauf antworte, da du anscheinend auch nach dem dritten Aufruf einfach mal den verlinkten Artikel zu lesen, lieber Gegenteiliges behauptest, als den Artikel zu lesen.



  • aus der breiten Bevölkerung massive Kritik an diesem Urteil gibt.

    Auf Basis von Boulevardberichterstattung, sowie rechtsextremer und faschistischer Hetze, von Leuten die ebenjenen Straftatsbestand wieder entfernt sehen wollen. Also von Leuten, die Menschen in so einer Situation rechtlich gar nicht geschützt sehen wollen. Der Aufreißer ist ausschließlich, weil die Täter z.T. Migrationshintergrund haben.

    Das Problem ist, dass es bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung Bewährungsstrafen gibt

    Das Problem ist glaube eher, dass die Ausweitung des Begriffs nicht verstanden wird. Ich habe aber vollstes Vertrauen, dass ein Gericht mit 5 Richtern, eine Staatsanwaltschaft, und die Vertretung der Nebenklägerin eher in der Lage waren hier eine Einschätzung vorzunehmen, wofür 68 Verhandlungstage genutzt und über 100 Zeugen befragt wurden, als du es auf Basis von lückenhaften Medienberichten, Rechter Hetze und deiner Vorstellungskraft tun kannst.

    Ich habe mich auch erst gefragt wie denn das Urteil sein könne, weil meine Vorstellung vom Tathergang aus den Medienberichten verfälscht war. Ich musste auch mit mir ringen, weil Vergewaltigung als Begriff natürlich entsprechende emotionale Reaktionen erzeugt.

    Deswegen bitte ich dich noch mal, dir den Artikel in Ruhe durchzulesen, bevor du gegen die Justiz als Ganzes angehst, und nicht zuletzt die Staatsanwaltschaft und die Nebenklägerin, also das Opfer, angreifst, weil sie die Urteile als angemessen akzeptieren.