Die internet Ausdrucker haben noch nichts vom Streisand Effekt gehört.
Ist halt schon blöd wenn einem andere Worte in den Mund legen auf die man stolzer sein könnte als auf alles was man sonst so in der Karriere erreicht hat.
*auf die man scholzer sein könnte /j
Scholz sein ist das Gegenteil von Stolz sein
Da sieht man halt, wo die Prioritäten liegen. Wir haben Nazis in den Parlamenten, das Problem sind aber Satiriker, die die Regierung dafür anprangern, dass sie nichts dagegen unternimmt.
Mal sehen, welche Farben die nächste Koalition hat, ich befürchte, sie wird entweder schwarzbraun oder rotbraun.
Wenn sie sich anstrengen kriegen sie vielleicht auch schwarz-rot-braun hin, das können wir dann die große Scheiß-Koalition nennen.
Bei dem Gedanken weiß ich nicht, ob ich lachen oder brechen soll.
Die Bundesregierung hat das Deepfake-Video vom Zentrum für Politische Schönheit jetzt auch auf YouTube löschen lassen.
Das sieht irgendwie nicht so gelöscht aus.
Vielleicht haben die Künstler widersprochen und das spielt jetzt erstmal Strike-Pingpong, wobei der Sachbearbeiter bei Youtube es erstmal wieder freigeschaltet hat, und bei der Bundesregierung bis Montag keiner mehr dafür zuständig ist?
Sollte das nicht ohnehin durch die Kunstfreiheit gedeckt sein?
Hat mich auch gewundert?
Hat wer nen Link?
Guck mal hier https://afd-verbot.de/
Ist aber schon seltsam, was die “Künstler” da treiben. Wenn es ein guter Fake ist und sie sich so quasi als Kanzler ausgeben, ist das dann Amtsanmaßung?
Ich halte es für keinen besonders guten Fake, aber ich glaube, dass es dem ZPS nicht darum geht.
Ich bin kein Anwalt, aber ich würde schätzen, dass das auf die Intention ankommt.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132.html
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich glaube nicht, dass das hier in Frage kommt. Eine Rede veröffentlichen, ist nicht dem Amt des Kanzlers vorbehalten. Auch leere Ankündigungen darf man als nicht Kanzler häufig machen.
Damit käme nur noch die “Ausübung” in Frage. Hier steht niemand als Scholz verkleidet vor der Kamera. Es fehlt also die Person. Da hier ein Kollektiv gehandelt hat, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Gericht zu dem Schluss käme, dass sie sich alle gleichzeitig als Kanzler Scholz “ausgeübt” hätten. Auch für die Frage der Ausübung dürfte es schwierig sein, den Paragrafen anzuwenden. Nirgendwo im Video wird behauptet “Hier spricht ihr Kanzler”. Olaf Scholz kann ja genausogut als Partei-Funktionär der SPD oder als Privatperson sprechen. Der falsche Scholz bezieht sich auf dem Amtseid als Kanzler, und spricht von seiner Regierung. Bis man an diese Stelle im Video kommt, ist aber bereits der Zusammenschnitt aus O-Tönen, Videos und dramatischer Musik, den eine Bundesregierung für eine Ansprache des Kanzlers niemals verwenden würde. Und das Video beginnt ja schon mit dem Zentrum für politische Schönheit Intro und ist auf dem Youtubekanal des Zentrums für politische Schönheit und auch die Webseite afd-verbot.de ist von der Aufmachung offensichtlich nicht offiziell.
Ich habe ein bisschen gegoogelt und die Motivation und Rechtsgüter des § 132 StGB beziehen sich auf den möglichen Verlust des Vertrauens in den Staat und den Missbrauch des üblichen Verhaltens, Anordnungen von Amtsträgen ungefragt zu befolgen, zum Schaden der Betroffenen. Hier gibt es aber keinen Schaden, außer jemand merkt selbst beim Einsenden von Hinweisen immer noch nicht, dass die Webseite nicht echt ist. Auch die AfD kann hier schlecht einen Schaden behaupten, da im Video ja davon gesprochen wird, ein Parteiverbotsverfahren beim BVerfG anzustreben, nicht aber pauschal gesagt wird die AfD wird verboten und ist verfassungswidrig.