Hallo zusammen,

bei mir in der Naehe gibt es die folgende Situation: Eine Staatsstrasse fuehrt von A ueber eine kleine Ortschaft B weiter nach C, zwischen A und B gibt es einen Radweg parallel zur Strasse, im Ort B und auch zwischen B und C gibt es keinen Radweg.

Der Radweg von A nach B ist durch die Leitplanke bis auf eine einzelne Einmuendung etwa 500m vor der Ortseinfahrt von B von der Strasse getrennt. so dass man nicht einfach irgendwo vom Radweg auf die Strasse wechseln kann. Allerdings endet der Radweg nicht an der Ortseinfahrt von B, sondern biegt stattdessen rechts ab und fuehrt ueber einen Umweg von etwa 1km wieder auf die Strasse. Ich habe das mal versucht in Gimp zu zeichnen:

Meine Frage ist jetzt: Wenn ich von A nach C fahre, darf ich schon an der mit 1 markierten Stelle vom Radweg auf die Fahrbahn wechseln, obwohl der Radweg parallel zur Strasse benutzungspflichtig ist oder muss ich den Umweg nehmen? Bisher bin ich da immer auf die Strasse gewechselt, bei meiner letzten Fahrt schrie ein (wohl genervter) Autofahrer beim Ueberholen zwischen 1 und der Ortseinfahrt von B aus dem Fenster, dass ich den Radweg benutzen soll. Daher bin ich mir jetzt unsicher, ob ich im Recht bin.

Hat da jemand von euch eine Ahnung, bis wie viel km Umweg man einen benutzungspflichtigen Radweg verwenden muss?

  • Ciryamo@feddit.de
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    1 year ago

    Genau das.

    Nicht straßenbegleitend = nicht nutzungspflichtig

    Sonst könnte man mit der Argumentation ja fast immer irgendwie auf einem Fahrradweg ans Ziel kommen und dürfte nie auf die Straße.

    Auch Gehwege die ein “Fahrrad frei” Schild haben sind btw NICHT benutzungspflichtig (auch wenn viele Autofahrer das nicht verstehen wollen)