Der AfD-Fraktion im Bundestag stehen drei Ausschussvorsitze zu, die Kandidaten fielen aber bei der Wahl durch. Nun verhandelt das Bundesverfassungsgericht dazu Klagen der AfD. Von Max Bauer.
Im Kontext des ehemaligen Vorsitzenden des Rechtsausschusses kann ich das nicht sehen. Wenn die Vorsitzenden gewählt werden müssen, dann hat das doch den Sinn ungeeignete Kandidaten zu verhindern. Wenn er dann mit rassistischen und antisemitischen Aussagen die Würde des Amtes beschmutzt, ist es nur folgerichtig, ihn aus dem Amt zu befördern.
Im Kontext des ehemaligen Vorsitzenden des Rechtsausschusses kann ich das nicht sehen. Wenn die Vorsitzenden gewählt werden müssen, dann hat das doch den Sinn ungeeignete Kandidaten zu verhindern. Wenn er dann mit rassistischen und antisemitischen Aussagen die Würde des Amtes beschmutzt, ist es nur folgerichtig, ihn aus dem Amt zu befördern.