• Kornblumenratte@feddit.de
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    8 months ago

    Wichtig ist, dass die Arbeitsunfähigkeit nahtlos bescheinigt wird – d.h. die nächste Bescheinigung muss vor Ablauf der vorhergehenden ausgestellt werden. Ansonsten fliegt man aus der Lohnfortzahlung/Krankengeld raus.

    Nach 6 Wochen AU (pro Jahr, wenn Du dieses Jahr schon AU warst also auch eher) kommst Du in die Krankengeldzahlung der Krankenkasse. Damit hat man weniger Geld, und die Einzahlung in die Rentenversicherung ist pausiert. Die kann man beantragen, hat dann noch etwas weniger.

    Wenn man Krankengeld bekommt, muss man für dieses Jahr eine Lohnsteuererklärung abgeben.

    • Lhianna@feddit.de
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      8 months ago

      Sechs Wochen AU aufgrund derselben Erkrankung. Du kannst durchaus eine Woche wegen Grippe krank geschrieben werden und bekommst dennoch sechs Wochen Lohnfortzahlung wegen eines Bandscheibenvorfalls.

      • Kornblumenratte@feddit.de
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        8 months ago

        Hilfe bitte: Im Jahr war ich schon auf anderen Gründen krank, aber nur 3 Tage. Du meinst, diese Tage werden auch gerechnet für die 6 Wochen Grenze. Ist dies korrekt?

        Ja, das dachte ich, aber das ist komplizierter. Sie können nur dann angerechnet werden, wenn es dieselbe Erkrankung ist, was der Arbeitgeber aber gar nicht wissen darf. Gesetze sind manchmal unsinnig…

        Ich muss jedes Jahr eine Lohnsteuererklärung abgeben, die bekomme ich vom Arbeitgeber und das Finanzamt schickt mir kleine Korrekturen / Zuzahlungen, die ich abzahlen muss. Meinst Du, ich muss eine zweite Lohnsteuererklärung abgeben?

        Der Arbeitgeber kann Deine Lohnsteuererklärung nicht machen, ihm fehlen dazu jede Menge Daten, die ihn nichts angehen. Vielleicht meinst Du die Lohnsteuerbescheinigung? Da sind nur die Daten drauf, die der Arbeitgeber hat. Das ist nicht die Lohnsteuererklärung, bei der Du dem Finanzamt die steuerrelevanten Daten mitteilst, die der Arbeitgeber nicht hat. Lohnsteuerbescheinigungen kriegst Du so viele wie Du Arbeitgeber hast, Lohnsteuererklärung gibst Du nur eine beim Finanzamt ab.